Der Gegenentwurf zur Geldspielinitiative zementiert die Dreifachrolle der Kantone, welche Lotterien bewilligen, durchführen und davon profitieren. Die EVP hält das geltende Recht für die bessere Lösung.
Von Niklaus Hari
Weil die Initiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ zurückgezogen worden ist, haben wir am 11. März nur noch über den Gegenvorschlag abzustimmen. Gegenüber dem geltenden Recht bringt die Vorlage einzig die Verbesserung, dass Bund und Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen haben. Hingegen führt die Vorlage aus Sicht der EVP zu einer ganzen Reihe von Verschlechterungen:
Fazit: Die Nachteile der neuen Regelung überwiegen aus Sicht der EVP klar. Die gemeinnützige Verwendung der Lotteriegelder ist auch mit dem geltenden Recht gewährleistet und die Institutionen in Kultur, Sozialem und Sport müssen nicht um die Unterstützung bangen. Doch statt kräftig mitzuverdienen, sollten die Kantone alles unternehmen, um die Spielsucht und ihre schädlichen Folgen einzudämmen. Der Bund darf seine Zuständigkeit für Lotterien und Wetten nicht leichtfertig aus der Hand geben. Deshalb haben die EVP-Delegierten am 3. Dezember 2011 in Langenthal dem geltenden Recht den Vorzug gegeben und mit 56 zu 34 Stimmen die Nein-Parole zur Vorlage beschlossen.